Weiterbildung
Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz (BKrFQG)
Jede Person, die gewerblich Personen oder Güter mit einem Kraftfahrzeug der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder D befördert, muss regelmäßig die Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung nachweisen.
Die Teilnahme kann alle 5 Jahre oder aber auch jährlich mit einer Unterrichtsdauer über 7 Stunden erfolgen.
Die 5 Module für die Schlüsselzahl 95
Bitte klicke für weitere Informationen auf das entsprechende Modul
Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Unsere Philosophie ist es immer die bestmögliche Leistung und den bestmöglichen Service für unsere Kunden zu bieten.
Daher beschäftigen wir für unsere Weiterbildungen nur Dozenten mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Berufskraftfahrer, LKW-Fahrzeugtechnik, Ladungssicherung und Gesundheit.
Unsere hochqualifizierten Ausbilder und modernen Schulungseinrichtungen garantieren, dass unsere Modul-Teilnehmer immer auf dem neusten Stand bleiben.
Unser Service für unsere Teilnehmer der BKF-Weiterbildung
Zu unseren weiterführenden Services gehört auf Wunsch nicht nur eine automatisierte Benachrichtigung über anstehende Module.
Gerne übernehmen wir für auch die Überwachung der Fristen von
- den Fahrerlaubnissen,
- der Fahrerkarte,
- der ADR-Bescheinigung,
- des Staplerscheines
- und der BKF-Module.
Werden uns die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt, informieren wir die betreffende Person rechtzeitig vor Ablauf einer bestimmten Frist.
Zudem schlagen wir zielgerichtet die Teilnahme an bestimmten Modulen vor.